Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wer seinem Bruder Unrecht, hinsichtlich der Verletzung seiner Ehre oder sonst irgend etwas zugefügt hat, der soll schon heute für eine Wiedergutmachung sorgen, ehe der Tag kommt, an dem diese durch (Wiedergutmachung mit) Dinar und Dirham nicht mehr möglich sein wird und an dem von seinen guten Taten soviel abgeschnitten wird, wie sein UnRecht ausmacht, und wenn ihm keine guten Taten zugeschrieben worden sind, dann wird ersatzweise etwas von den Übeltaten seines Gegners genommen und (zugunsten) des anderen gelegt.“ ...
`Abdullah Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Wer Unrecht begeht, über den kommen Finsternisse über Finsternisse am Tage der Auferstehung.“
Abu Huraira (r) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: "Ein Heuchler besitzt drei Kennzeichen: 1) wenn er spricht, erzählt er eine Lüge, 2) wenn er ein Versprechen gibt, bricht er es, und 3) wenn ihm etwas anvertraut wird, betrügt er." (Al-Bukhari und Muslim) In einer anderen Version heißt es: "Sogar wenn er fastet, das Gebet verrichtet und sich selbst als Muslim betrachtet."
Abdullah ibn Amru ibn al-As (r) überliefert, dass der Prophet (s) sagte: "Muslim ist derjenige, der keinen Muslim verletzt, weder mit seiner Zunge noch mit seiner Hand, und Muhadschir* ist derjenige, der sich von dem, was Allah verboten hat, fernhält." (Al-Bukhari und Muslim) (*Muhadschirin (die Ausgewanderten) sind die verfolgten Muslime aus Mekka)
Abu Umama Iyas ibn Tha'laba al-Harithi (r) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: "Demjenigen, der einem Muslim sein Recht genommen hat, hat Allah das Höllenfeuer bestimmt und das Paradies verwehrt." Ein Anwesender fragte: "Oh Gesandter Allahs! Gilt dies auch für Kleinigkeiten?" Er sagte: "Auch wenn es nur das Stöckchen eines Busches" *** wäre." (Muslim)